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Chronik

Chronik von Vollmershain

(in Bearbeitung)

 

 

mit Einarbeitung der Festrede von Ernst Bräunlich Posterstein

zur 800 Jahrfeier von Vollmershain

 

 

 

 

 

Aus der Frühgeschichte unseres Gebietes

 

Schon vor unserer Zeitrechnung war das fruchtbare Lösslehmgebiet unseres Kreises besiedelt.

Es waren die waldfreien Flächen um Altkirchen, Schmölln und Ronneburg.

Funde aus der älteren und jüngeren Steinzeit  beweisen dies.

Bearbeitete Feuersteine, Faustkeile, Flachhacken, durchbohrte Axthämmer und Scherben von gebrannten Tongefäßen der Brand- u. Schnurkeramiker, die in Flach – und Hügelgräbern bestattet wurden, sind Zeugen der damaligen Besiedelung.

 

In der Völkerwanderungszeit war unser Gebiet von den germanischen Hermunduren bewohnt.

Sie waren die Vorfahren der Thüringer, welche um 500 ein mächtiges Königreich besaßen.

Jetzt beginnen die ersten schriftlichen Aufzeichnungen und urkundlichen Überlieferungen.

Im Jahre 531 wurde das Thüringer Reich von den Vereinigten Franken und Sachsen vernichtet und Thüringen wurde eine fränkische Provinz. Ihre östliche Grenze war die Saale.

Die Gebiete rechts der Saale waren nur noch schwach mit Resten germanischer Stämme besiedelt.

 

Nach dem Untergang des Thüringer Reiches wanderten slawische Stämme in das Gebiet zwischen Mulde, Elster und Saale ein.

Die Sorben gründeten die meisten Dörfer in unserem Kreisgebiet.

Ortsname, Dorfform und Flureinteilung sind typische Erkennungsmerkmale sorbischer Siedlungen.

Als naturverbundenes, lebensfrohes Bauern- und Fischervolk betrieben die Sorben Ackerbau und Viehzucht, die Imkerei, die Jagd und den Fischfang.

Das Siedlungsgebiet war in 7 Gaue eingeteilt. Unser Gebiet gehörte zum Gau Plisni (Pleißengau) und grenzte im Westen an den Gau Geraha.

Die Gauburg befand sich auf dem Felsen des heutigen Altenburger Schlosses.

Weitere Reste sorbischer Burganlagen sind die Paditzer Schanzen und die Naulitzer Schanzen bei Ronneburg. Dort kann man Teile der Ringwallanlagen noch deutlich erkennen.

 

Aus der Sorbenzeit sind in unserer Volks- und Bauernsprache noch viele Ausdrücke bis in die heutige Zeit erhalten geblieben, wie z. B. Hitsche, Peitsche, Droschke, Quark, Jauche, Krummet, Mutsche, Schöps, Plautze, Bobaratschje oder mundartliche Ausdrücke wie latschen, pietschen, titschen, zutschen, lutschen. Ebenso die Lockrufe für Tiere: Hiele, Biele, Puttchen, Mutsch.

 Familiennamen wie Kretschmar, Kertscher, Saupe, Gentsch, Meuche, Zetzsche ; Namen von Flüssen und Bächen wie Pleiße, Sprotte und Limpitz sowie viele Flurbezeichnungen entstammen ebenfalls dem Sorbischen.

 

Eroberung des Sorbenlandes

 

Seit Karl dem Großen gingen die Deutschen mit militärischer Gewalt gegen die Sorben vor.

Blutige Kämpfe fanden auch unter Heinrich I. und Otto I. statt. Die Saalelinie wurde befestigt und im Sorbenland entstanden zur Sicherung des Gebietes Burgwarde (Altenburg, Naumburg, Kayna, Zeitz, Gera).

Ebenfalls gründete Otto I. drei neue Marken, - Merseburg, Zeitz, und Meißen und versah diese mit Bistümern. Unser Gebiet gehörte zur Mark Zeitz und zum Gau Plisni.

Mit der weltlichen Macht kam auch die Kirche in das eroberte Sorbenland. Klöster und Kirchen wurden errichtet.

1066 wird die Abtei Schmölln erwähnt.

1127 entstand auf dem Pfefferberg ein Kloster, welches aber schon 1137 nach Schulpforta verlegt wurde.

Die Sorben leisteten dem neuen Glauben und der Kirche noch Widerstand so daß der Bischofssitz von Zeitz nach Naumburg verlegt wurde.

 

Ebenfalls wird überliefert, dass die Kirche Aldenkirkin, -slawisch Ctarecoztol (Altenkirchen)- nach dreimaliger Zerstörung 1140 als steinerne Kirche vom Bischof Udo von Naumburg die Weihe erhielt.

Altkirchen war die größte Parochie  und der kirchliche Mittelpunkt unseres Heimatgebietes.

Die Urkunde vom Jahre 1140 nennt 33 Ansiedlungen, die zum Kirchenspiel Altkirchen gehören.

Von hier und vom Kloster Bosau bei Zeitz erfolgte die Christianisierung der Sorben.

 

 

Die Ostdeutsche Kolonisation

 

Anfang des 12. Jahrhunderts zogen viele Dienstmannen in die Sorbendörfer, teilten die Fluren neu auf und gründeten die Rittergüter, die sie als Belohnung für ihre Kriegsdienste bekommen hatten.

Sie befestigten ihre Besitzungen durch einen Wassergraben „Wal“ (Wasserburgen: Dobitschen, Sommeritz, Nöbdenitz, Löbichau und später auch Vollmershain)

Im 12. Und 13. Jahrhundert begann die planmäßige Einwanderung von deutschen Bauern aus den Gebieten westlich der Saale. Wie aus den Ortsnamen zu schließen ist, waren auch Siedler aus Franken, Bayern, Niedersachsen und Flamen eingewandert (Frankenau, Frankenhausen, Beiern, Waldsachsen, Sachsenroda u. Flemmingen).

Vor der Zeit der großen Rodungen der süd- und westlichen Grenzwälder muss die Burg Stein (Steyn) – Posterstein –auf dem steilen Schieferfelsen erbaut worden sein, denn von hier wurde die Neugründung der Waldhufendörfer Vollmershain, Heukewalde, Jonaswalde, Wettelswalde, Beerwalde, Mannichswalde, Braunichswalde, Rückersdorf, Paitzdorf, Mennsdorf, Pillingsdorf, Rußdorf, Haselbach, Weißbach, Posterstein, Thonhausen und Nischwitz geplant und durchgeführt.

Der Grundherr übertrug die gesamte Neulandgewinnung, Rodung des Siedlungsplatzes sowie Anlage der Höfe und Feldfluren einem Siedelmeister.

Er leitete die gesamte Organisationsarbeit und wurde dann der Schultheiß (Schulze) oder Vorsteher des neuen Dorfes, welchses meistens seinen Namen trug.

Vollmershain – Volkmar

Heukewalde – Hugo

Jonaswalde – Jahn

 

Diese Waldhufendörfer sind deutsche Dorfgründungen und werden auch Straßen- oder Fadendörfer genannt.

Die Bauern suchten sich im Quellgebiet der Sprotte ein schönes Tal mit einem klaren fischreichen Bach und rodeten den Wald. Jeder Siedler erhielt eine Hufe (Maß für die Größe des Grundbesitzes;

24 Acker = 16 ha) Land welches sich direkt an das Gehöft anschloss. Der Fluranteil (Hufe) beginnt am Dorfbach, dann kommt Wiese, darauf folgt am Talhang das vierseitig geschlossene Gehöft (Fränkischer Bauernhof), dahinter erstreckt sich als ein langer Streifen von etwa 100 m Breite die Feldflur bis zum Waldgebiet (heute Flurgrenze).

Jeder Hof hat seinen eigenen Wirtschaftsweg.

Der Siedelmeister erhielt eine Doppelhufe (32 ha) Land und war sonst das größte Bauerngut im Dorf.

 

Die deutschen Bauern bekamen das Land und das Gehöft als erbliches Eigentum in den ersten Jahren nach der Gründung abgabefrei von den Grundherren übereignet. Später jedoch musste jeder Bauer Erbzins bezahlen und Dienste für den Grund- und Gerichtsherren leisten. Dazu kamen noch die Hand- und Spanndienste bei den Feld- und Bauarbeiten.

Aus diesen Leistungen entstanden später die Frondienste.

 

Die Abgabetermine für den Erbzins und die Naturalien waren Walpurgis (1. Mai) und Michaelis (29. September).

 

 

 

 

Unser Ort Vollmershain

 

Im Jahre 1181 wird der Name Vollmershain im Zehntregister des Klosters Bosau bei Zeitz als „Volmarstorf“ zum ersten Mal urkundlich erwähnt.

 

 

Das Rittergut

 

Über die Gründung und erste Besitzer ist uns sehr wenig bekannt. Gleichfalls stimmt der heutige Standort nicht mit den überlieferten Angaben überein.

Löbe schreibt in seinem Werk „Geschichte der Kirchen und Schulen“ Band II – „Das Rittergut liegt auf einer Anhöhe….“ Und auf S. 190 „Die Kirche auf einer Anhöhe, auf welcher das Rittergut liegt“.

Wann das Gut an das südliche Ende des Dorfes verlegt worden ist, ergibt sich nicht aus den Aufzeichnungen.

Das“ heutige“ Rittergut liegt eher in einer sumpfigen Talaue und ist von Teichen umgeben, so dass W. Rabald sogar von einer ehemaligen Wasserburg spricht. Denn ein Wasserarm wird heute noch auf den Flurkarten als „der Wal“ bezeichnet

 

Die Besitzer sind in der früheren Zeit nicht bekannt.

1445 wird ein Curt v. Wissenbach zu Selka und Vollmershain berichtet

1546 war Christoph von Weissenbach Kirchpatron der hiesigen Kirche

1572 beriefen Wolf und Otto Gebrüder v. Weissenbach auf Vollmershain als Kirchenpatrone zu Thonhausen den Pfarrer Adrianus Schilling und gestatteten 1574 die Verbindung in kirchlicher Hinsicht Weißbach mit Vollmershain

1580 heißt es in der Einwohnerzählung im Amt Altenburg: „Vollmershain (ein Grenzdorf) hat 4 Dorfherren: Tham Pflugk zu Posterstein hat 11 Untertanen; Otto u .Wolf von Weißbach zu Vollmershain haben auch 11 Untertanen; Julius Pflugk zu Weißbach hat 3 Untertanen; Amt Ronneburg hat 2 Untertanen. Jeder hat über die Seinen die Obergerichte über Hals und Hand“.

1585-1590 soll Friedrich von Lema und Heinrich von Haubitz Vollmershain besessen haben

Bis 1619 Hans von Zehmen

Nach 1619-1662 Friedrich Hildebrand von Wöllnitz und dessen Witwe Agnes geb. Löser verwitwet gewesene von Einsiedel bis 1671 in Vollmershain lebte und starb

Noch zu Lebzeiten von Wöllnitzens kam das Rittergut an Rudolph Georg von Wolframsdorf und

1654 an den Grafen Carl Bose von welchem es

1657 sein Sohn Friedrich Carl Bose, altenburgscher Kammerjunker

1673 kaufte Hans von der Schulenburg das Gut der am 16.Februar 1695 starb

Durch Georg Dietrich Pflugk Kanzler in Altenburg, Kam das Gur zu Posterstein und blieb mit diesem fast ununterbrochen verbunden.

1705 folgte im Besitz sein Sohn Georg Carl Pflugk, altenburgscher Hof- u. Justitzrath

1718 erwarben es Heinrich Gottlieb, Carl Emanuel und Paris Gebhard von der Werder und von diesen

1724 die Grafen von Flemming die Posterstein besaßen

1833 wurden die beiden Güter für kurze Zeit getrennt, in dem Vollmershain käuflich an Ferdinand Adam Wolf überging

1840 vereinigte sie Salomo Friedrich Hermann welcher 1833 Posterstein gekauft hatte.

1858 Sohn Bernhard Julius Hermann

 

 

Frondienste und andere Lasten

 

Im Jahre 1583 befanden sich in Vollmershain 29 Baustätten, darunter 1 Rittergut und 5 Bauernhöfe.

Die Einwohnerzahl wurde mit 210 beziffert.

1885 waren es 50 Wohnhäuser und 87 Haushaltungen, darunter 1 Rittergut, 10 Anspann- und 9 Handgüter.

Ein Teil der Einwohner gehörte zur Herrschaft Posterstein und zum Amt Ronneburg. Die Gerichtsbarkeit der Grundherren erstreckte sich auf Erb- Lehns- und Abgabesachen. Außerdem wurde im Erbzinsregister der Gutsherrschaft alle Frondienstleistungen für jeden Pferde und Handfröner festgelegt.

So steht im Erbbuch vom Jahre 1704 zu lesen:

 

„Nachgesetzte Unterthanen mit Erb=und Obergerichten im Dorfe, der Gemeinde, Wiesen, Gehölze und allenthalben, gehören nacher Posterstein“

 

Christoph König

Besitzt

Ein Pferde=und Hand Frohn Guth,

darbey ein Lehn

zinßet

1fl 5 gr Walburgis

1 fl 5 gr Michaelis

Giebet

2 gr dem Gerichts Frohnen

Halb Walburgis halb Michaelis

Fröhnet

Mit den Pferden und mit der Hand

 

Die Pferde fröner mußten folgende Arbeiten auf den Rittergutsfeldern durchführen:

 

Ackern, Heu und Grumet Fuhre, Bau-Fuhre, Mist-Fuhre. Diese Pferde-Fröhner müßen wenn sie Mist führen, beyder Sonnen Aufgang an=und bey derselben Untergang ausspannen. Es bekommt führ eine jede Person Ein Fröhner=Brod und einen Käse zu Mittage aber ein Brod nebst Gesinde Kost, zuhalben Abend ein Brod und einen Käse, Abends wenn sie ausspannen jeder ein Brod , einen Käse und ein Bündlein Heu

 

Die Handfröner fröhnen mit der Hand wie nachfolgend vermeldet:

 

Graß zum Heu und Grummet Hauen, Heu und Grummet machen, Große Schock=Schnitter, Gerste und Hafer hauen, Gerste und Hafer rechen und binden, Bunde machen, Wolle abnehmen, Saamen Treschen, Scheunen räumen, Mist zusammenschlagen, Zäune machen.

 

Neben den Forderungen des Grundherren, mußten die Bauern noch den „Decem“ (Zehnten) für die Kirche abliefern.

So kam es bei Mißernten und in Kriegszeiten zur Verarmung der Bauern. Vorallem war dies nach dem 30-jährigem Krieg der Fall. In vielen Chroniken liest man von wüsten Gütern und Dörfern.

Die Fron- und Zinslasten wurden erst nach 1848 abgeschafft. Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde laut Gesetz vom 17. März 1849 aufgehoben.

 

Auch die Triftlast drückte die Vollmershainer schwer. Große Flächen ihres Ackerlandes mußten die Bauern brach liegen lassen, damit die ca. 1000 Schafe der Postersteiner Gutsherrschaft auf den Feldern und Wiesen ungehindert weiden konnten. Die Bauern selbst durften keine Schafe halten.

Das Triftrecht umfaßte die Fluren von Posterstein, Vollmershain, Schönhaide, Wettelswalde und Heukewalde. Dabei kam es oft zu schweren Streitigkeiten und Prozessen.

Ein Schafknecht wurde im Zuge dieser Auseinandersetzungen sogar erschlagen.

Erst  am 24. April 1719 kam es zu einem Vergleich und das Triftrecht wurde aufgehoben.

In der Zukunft durften weder das Rittergut noch die Bauern Schafe halten. Die von der Triftlast befreiten Untertanen zahlten jährlich 312 Mfl (Meißner Gulden) Triftgeld an die Gutsherrsschaft in Posterstein.